|
Arbeitsteilige Organisation des
Vorstands |
I.
Gemäß der Statuten des GDVT und der Aufgaben
des Vorstands des GDVT wird der Vorstand arbeitsteilig wie folgt
organisiert:
1. Vorstandsvorsitzende(r): Als PräsidentIn des
Verbands und Vorsitzende(r) des Vorstands vertritt sie/er nach außen
hin den Verband und den Vorstand und fungiert als OrganisatorIn und
Garant für die Gesamtarbeit des Vorstands.
2. Vorstandsvizevorsitzende(r): Als VizepräsidentIn des Verbands
und Vizevorsitzende(r) des Vorstands unterstützt sie/er den/die
Vorstandsvorsitzende(n) in Aufgaben des Verbands und des Vorstands
und vertritt sie/ihn, wenn diese/dieser ihre/seine Aufgaben im
Verband oder im Vorstand nicht wahrnehmen kann.
3. Kassenwart/-wärtin: Der/Die Kassenwart/-ärtin
verwaltet mit Unterstützung der Verbandsassistentin/-en die
Verbandskasse; ist zuständig für die Einhebung aller
Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie weiterer Einnahmen und die
Begleichung der Ausgaben aller Art; ist verantwortlich für die
Erststellung der Finanzberichte für die Mitgliedervollversammlung
und für das Innenministerium.
4. Beauftragte(r) für auswärtige Angelegenheiten:
Beauftragte(r) für auswärtige Angelegenheiten ist im Auftrag des
Vorstands und in Absprache mit diesem für Kontakte mit den
Schwesterverbänden, darunter die Organisationsarbeit für
gegenseitige Einladungen, zuständig. Schwesterverbände sind u.A. die
Koreanische Gesellschaft für Germanistik (KGG) und die Japanischen
Gesellschaft für Germanistik (JGG). Hinzu kommt die Zusammenarbeit
mit dem Internationalen Deutschlehrerverband (IDV) als Dachverband
des GDVT und mit weiteren Schwesterverbänden im Ausland.
5. Beauftragte/-r für die Website: Beauftragte/-r
für die Website des Verbands ist im Auftrag des Vorstands und in
Absprache mit diesem für Gestaltung und Aktualisierung zuständig.
6. Kontaktpersonen der Mitgliederinstitute: Im
Vorstand soll möglichst jedes Hochschulinstitut für Deutsch durch
eine Kontaktperson vertreten sein, die dessen Kontakte mit dem
Vorstand bzw. dem Verband gewährleistet.
7. VerfasserInnen der Rundbriefe:
Vorstandsmitglieder sind zuständig für die Erstellung der
Rundbriefe, in denen u.a. die Protokolle der Vorstandssitzungen und
Vollversammlungen wiedergegeben und Berichte von den
Hochschulinstituten für Deutsch sowie vom Deutschen Kulturzentrum
und von der DAAD- Vertretung in Taipeh veröffentlicht werden. Ein
beauftragtes Vorstandsmitglied hat für deren zeitgerechte Zusendung
an die Mitglieder zu sorgen.
8. Kontaktperson zur Redaktion der
“Deutsch-taiwanischen Hefte”: Im Vorstand soll mindestens ein
Mitglied Kontakte mit der Redaktion der “Deutsch- taiwanischen
Hefte” gewährleisten. Dabei darf die Eigenständigkeit der Redaktion
nicht angetastet werden. Die Redaktion soll ein Mal jährlich auf der
der Vollversammlung vorausgehenden Vorstandssitzung einen
Arbeitsbericht über die zurückliegenden Publikationen geben.
9. AssistentIn: Der/Die Vorstandsvorsitzende stellt
zur Durchführung aller Vorstandsarbeiten eine/-n Assistentin/-en
ein. Die Höhe des Entgelts wird im Vorstand vereinbart.
II. Wahl der Vorstandsämter und die Vorstandsitzungen
1. Die/der Vorstandsvorsitzende, die/der
Vorstandsvizevorsitzende und der/die Verbandskassenwart/-wärtin
werden den Statuten gemäß von den Vorstandsmitgliedern auf der
ersten Vorstandssitzung gewählt. Die oben genannten weiteren
Funktionen der Vorstandsmitglieder werden durch Vereinbarung
innerhalb des jeweiligen Vorstands besetzt. Alle Funktionen der
Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich.
2. Die erste Vorstandssitzung findet unmittelbar
nach der Wahl des jeweiligen Vorstands durch die Vollversammlung
statt, und am selben Tag müssen mindestens die Namen der in die
Positionen der/des Vorsitzenden, der/des Vizevorsitzenden und der
Kassenwart/-wärtin gewählten Personen bekannt gegeben, werden.
3. Zu Beginn und am Ende eines jeden
Hochschulsemesters findet eine ordentliche regelmäßige
Vorstandssitzung statt, deren genauen Zeitpunkt im Voraus
bekanntgegenben wird.
4. Auf den Vorstandssitzungen wird u. a über die
einzelnen Mitgliederinstitute und über den Stand der Vorstandsarbeit
berichtet und das Ergebnis als Protokoll im Rundbrief allen
Mitgliedern übermittelt.
III.
Über jede Änderung der oben stehenden Regelungen wird auf einer
Vorstandssitzung abgestimmt. Das Ergebnis wird im nachfolgenden
Rundbrief und in der Website des Verbands veröffentlicht.
|
Copyright © 2007 gdvt.org.tw
All Rights Reserved.
Letzte Änderung:
2007-04-23 |
|